Staat des Bundes künftig abschließt, soll unverzüglich beim Sekretariat eingetragen und so bald wie möglich von ihm veröffentlicht werden. Keiner dieser Verträge und keine dieser internationalen Abreden sind vor dieser Eintragung rechtsverbindlich." Diese Bestimmung kennt weder Einschränkung, noch ist sie zwei deutig. Die Mitglieder des Völkerbundes müssen ihre Verträge eintragen lassen und sie veröffentlichen, sonst sind diese nicht bindend. Frankreich und Belgien aber haben die Bestimmungen ihres kürzlich abgeschlossenen Vertrags nicht eintragen lassen, sondern nur die diesen einleitenden Briefe. Läßt der Völkerbund sich dieses gefallen — und er ist ausein andergegangen, ohne dagegen zu protestieren — so ist für jeden Oeheimvertrag Tür und Tor geöffnet, und der Völkerbund, der zur Siche rung? des Friedens ins Leben getreten ist, kann der Deckmantel werden zur Vorbereitung des Kriegs. 6* 83