Staat des Bundes künftig abschließt, soll unverzüglich beim Sekretariat
eingetragen und so bald wie möglich von ihm veröffentlicht werden.
Keiner dieser Verträge und keine dieser internationalen Abreden sind
vor dieser Eintragung rechtsverbindlich."
Diese Bestimmung kennt weder Einschränkung, noch ist sie zwei­
deutig. Die Mitglieder des Völkerbundes müssen ihre Verträge eintragen
lassen und sie veröffentlichen, sonst sind diese nicht bindend. Frankreich
und Belgien aber haben die Bestimmungen ihres kürzlich abgeschlossenen
Vertrags nicht eintragen lassen, sondern nur die diesen einleitenden
Briefe. Läßt der Völkerbund sich dieses gefallen — und er ist ausein­
andergegangen, ohne dagegen zu protestieren — so ist für jeden Oeheimvertrag Tür und Tor geöffnet, und der Völkerbund, der zur Siche­
rung? des Friedens ins Leben getreten ist, kann der Deckmantel werden
zur Vorbereitung des Kriegs.

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