| 00 Zweites Kap.: Der Abschluß d. Auflösg. d. engl. Gutswirtsch.
Verzeichnis der Inhaber kirchlicher Benefizien ausgeschieden sein sollen, als richtig annehmen, so muß man dennoch jenen Schriftstellern beipflichten, die behaupten, daß die katholische Geistlichkeit in England eine seltene Nachgiebigkeit und eine in keinem anderen Lande gezeigte Anpassungsfähigkeit gezeigt hat.
Neben diesen 1200 Glaubenseiferern, die bereit waren, sich ihrer materiellen Vorrechte zu entäußern, können die Mönche und Vorsteher der aufgelösten Abteien kaum als ebenbürtig genannt werden, von denen jeder eine Jahresrente erhielt, die bis zur Thronbesteigung Jakobs I. regelmäßig gezahlt wurde. Diese Bente war allerdings nicht hoch, und die Klostervorsteher haben wahrscheinlich den größten Teil ihrer bisherigen wirtschaftlichen Vorteile eingebüßt; es unterliegt aber auch keinem Zweifel, daß die meisten Klöster zur Zeit ihrer Aufhebung stark in Schulden steckten, und daß deshalb ihr Einkommen nicht selten nur gering war. Dazu kommt, daß die den Mönchen ausgesetzte Bente für ihren Lebensunterhalt ausreichend und keinesfalls niedriger war, als das Durch-scbnittsgehalt, das zu derselben Zeit den Priestern gezahlt wurde1).
Die Einkünfte, die die Klostergüter zur Zeit ihrer Aufhebung den Mönchen lieferten, deckten kaum ihre notwendigsten Bedürfnisse. Die Verschuldung hatte die Einkünfte so beschränkt, daß einige Klöster einen jährlichen Fehlbetrag von mehreren Hundert Pfund zu beklagen hatten2); ein großes Kloster, wie Selby, dessen Bental schon zur Zeit Eduards I. eine Jahreseinnahme von £ 832 aufwies, hatte unter Heinrich IV. ein Einkommen von £ 719; unter den großen Abteien und Prioraten finden sich zur Zeit der Säkularisation
Home and Foreign Review. Jan. 1864.
2) So, z. B., Gray Friar's Charter House.