| 00 Zweites Kap.: Der Abschluà d. Auflösg. d. engl. Gutswirtsch. Verzeichnis der Inhaber kirchlicher Benefizien ausgeschieden sein sollen, als richtig annehmen, so muà man dennoch jenen Schriftstellern beipflichten, die behaupten, daà die katholische Geistlichkeit in England eine seltene Nachgiebigkeit und eine in keinem anderen Lande gezeigte Anpassungsfähigkeit gezeigt hat. Neben diesen 1200 Glaubenseiferern, die bereit waren, sich ihrer materiellen Vorrechte zu entäuÃern, können die Mönche und Vorsteher der aufgelösten Abteien kaum als ebenbürtig genannt werden, von denen jeder eine Jahresrente erhielt, die bis zur Thronbesteigung Jakobs I. regelmäÃig gezahlt wurde. Diese Bente war allerdings nicht hoch, und die Klostervorsteher haben wahrscheinlich den gröÃten Teil ihrer bisherigen wirtschaftlichen Vorteile eingebüÃt; es unterliegt aber auch keinem Zweifel, daà die meisten Klöster zur Zeit ihrer Aufhebung stark in Schulden steckten, und daà deshalb ihr Einkommen nicht selten nur gering war. Dazu kommt, daà die den Mönchen ausgesetzte Bente für ihren Lebensunterhalt ausreichend und keinesfalls niedriger war, als das Durch-scbnittsgehalt, das zu derselben Zeit den Priestern gezahlt wurde1). Die Einkünfte, die die Klostergüter zur Zeit ihrer Aufhebung den Mönchen lieferten, deckten kaum ihre notwendigsten Bedürfnisse. Die Verschuldung hatte die Einkünfte so beschränkt, daà einige Klöster einen jährlichen Fehlbetrag von mehreren Hundert Pfund zu beklagen hatten2); ein groÃes Kloster, wie Selby, dessen Bental schon zur Zeit Eduards I. eine Jahreseinnahme von £ 832 aufwies, hatte unter Heinrich IV. ein Einkommen von £ 719; unter den groÃen Abteien und Prioraten finden sich zur Zeit der Säkularisation Home and Foreign Review. Jan. 1864. 2) So, z. B., Gray Friar's Charter House.