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gericht auf Grund der Bestimmungen des H. G. B. über
die Bilanzwerte entschied, dafs auch für Grundstücke der
Satz gelte, dafs sie in keinem Falle über den Betrag des
Anschaffungspreises hinaus bewertet werden dürften. (Ent-
scheidimg v. 4. 12. 1903 4. Strafsenat).
Sobald der Spekulant einmal überzeugt ist, dafs sein
Grundstück baureif ist, wird er mit dem Bauen selten zögern.
Ist das Grundstück nämlich mit einem für die Gegend
passenden Hause bebaut, so wird es deshalb an dem Wert-
zuwachse weiter teilnehmen, die Zahl der Kaufliebhaber
wird nunmehr wahrscheinlich gröfser sem, namentlich wenn
es sich nicht um Mietskasernen handelt, weil viele, die keinen
unbebauten Boden ankaufen mögen, doch gerne gewillt sind,
ein fertiges Haus zu erwerben; hat der Eigentümer aber
keine Lust zu verkaufen, so wird ihm nach dem Bau eines
Hauses, das er vermieten kann, clas Warten erheblich
leichter.
Es ist vorgeschlagen worden, dafs der städtische Grund-
besitz Gemeindeeigentum werden soll. Darf man annehmen,
dafs nach Verwirklichung dieses Planes die Beantwortung
der Frage, ob ein bestimmtes Stück Land baureif ist,
weniger schwierig sein würde, als in der Zeit des vor-
herrschenden Privateigentums ? Gewifs nicht; die Schwierig-
keit bliebe vor wie nach gleich grofs, aber wahrschein-
lich würde sich alsdann die verantwortliche
Stadtverwaltung viel weniger leicht zu einer
Bejahung entschliefsen als die wagemutige
moderne Bodenspekulation. Zum Beweise, dafs
dieses nicht blofse Theorie ist, teile ich folgende Stehe
aus dem Jahresberichte der Berliner Grundstücks- mid
Hypothekenmakler pro 1902 mit: „Bemerkenswert ist es,
dafs die Stadt Berlin ihre grofsen Terrains noch immer
brach liegen läfst. Die Baugesellschaften und son-
stigen Terrainbesitzer passen ihre Forderungen
und Bedingungen den Z eitverhältnis s en an,
und werden ihre Parzellen an solvente Unter-
nehmer schlank los, die Stadt dagegen bleibt