â 106 â gericht auf Grund der Bestimmungen des H. G. B. über die Bilanzwerte entschied, dafs auch für Grundstücke der Satz gelte, dafs sie in keinem Falle über den Betrag des Anschaffungspreises hinaus bewertet werden dürften. (Ent- scheidimg v. 4. 12. 1903 4. Strafsenat). Sobald der Spekulant einmal überzeugt ist, dafs sein Grundstück baureif ist, wird er mit dem Bauen selten zögern. Ist das Grundstück nämlich mit einem für die Gegend passenden Hause bebaut, so wird es deshalb an dem Wert- zuwachse weiter teilnehmen, die Zahl der Kaufliebhaber wird nunmehr wahrscheinlich gröfser sem, namentlich wenn es sich nicht um Mietskasernen handelt, weil viele, die keinen unbebauten Boden ankaufen mögen, doch gerne gewillt sind, ein fertiges Haus zu erwerben; hat der Eigentümer aber keine Lust zu verkaufen, so wird ihm nach dem Bau eines Hauses, das er vermieten kann, clas Warten erheblich leichter. Es ist vorgeschlagen worden, dafs der städtische Grund- besitz Gemeindeeigentum werden soll. Darf man annehmen, dafs nach Verwirklichung dieses Planes die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmtes Stück Land baureif ist, weniger schwierig sein würde, als in der Zeit des vor- herrschenden Privateigentums ? Gewifs nicht; die Schwierig- keit bliebe vor wie nach gleich grofs, aber wahrschein- lich würde sich alsdann die verantwortliche Stadtverwaltung viel weniger leicht zu einer Bejahung entschliefsen als die wagemutige moderne Bodenspekulation. Zum Beweise, dafs dieses nicht blofse Theorie ist, teile ich folgende Stehe aus dem Jahresberichte der Berliner Grundstücks- mid Hypothekenmakler pro 1902 mit: âBemerkenswert ist es, dafs die Stadt Berlin ihre grofsen Terrains noch immer brach liegen läfst. Die Baugesellschaften und son- stigen Terrainbesitzer passen ihre Forderungen und Bedingungen den Z eitverhältnis s en an, und werden ihre Parzellen an solvente Unter- nehmer schlank los, die Stadt dagegen bleibt